Wizard · Art. 4 / 26 / 28 DSGVO

AVV-Rollen-Klassifikator

Strukturierte Abgrenzung der datenschutzrechtlichen Rollen Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), gemeinsam Verantwortliche (Art. 26 DSGVO) und Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO). Der Wizard prüft die Tatbestandsmerkmale anhand der EuGH-Rechtsprechung und liefert einen Begründungsbaustein für die Akte.

01

Was der Wizard prüft

Die Rollenzuweisung entscheidet über das anwendbare Pflichtenregime: Wer „über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet" (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), trägt die volle datenschutzrechtliche Verantwortung; wer „im Auftrag des Verantwortlichen" tätig wird (Art. 4 Nr. 8 DSGVO), unterliegt den Pflichten aus Art. 28 DSGVO; bei gemeinsamer Festlegung von Zwecken und Mitteln greift Art. 26 DSGVO. Der Wizard prüft die Tatbestandsmerkmale in der von der EuGH-Rechtsprechung vorgezeichneten Reihenfolge:

  1. Zweckbestimmung: Wer legt fest, wozu die personenbezogenen Daten verarbeitet werden? Eine eigenständige Zweckbestimmung indiziert (Mit-)Verantwortlichkeit.
  2. Mittelbestimmung: Wer entscheidet über die wesentlichen Mittel der Verarbeitung (Datenkategorien, Speicherdauer, Empfängerkreis)? Auch eine faktische Einflussnahme auf die wesentlichen Mittel kann Verantwortlichkeit begründen (EuGH C-210/16, Wirtschaftsakademie).
  3. Weisungsgebundenheit: Handelt der Beteiligte ausschließlich nach dokumentierten Weisungen oder verfolgt er eigene Zwecke? Eigene Zweckverfolgung führt regelmäßig zu eigener oder gemeinsamer Verantwortlichkeit und schließt eine reine Auftragsverarbeitung aus (vgl. EuGH C-25/17, Zeugen Jehovas).
  4. Gemeinsame Festlegung: Bei zwei oder mehr Stellen, die Zwecke und Mittel gemeinsam festlegen, liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vor; eine arbeitsteilige Beteiligung an der Verarbeitungskette genügt (EuGH C-40/17, Fashion ID; EuGH C-604/22, IAB Europe).
  5. Mehrfachrollen: Eine Stelle kann für dieselbe Datenmenge in unterschiedlichen Verarbeitungsphasen verschiedene Rollen einnehmen. Der Wizard kennzeichnet diese Konstellation und schlägt eine phasenweise Vertragsgestaltung vor.
02

Bedienung in fünf Minuten

  1. Verarbeitung benennen: Tragen Sie die konkrete Verarbeitung ein (z. B. „Hosting des Lernmanagementsystems durch Anbieter X"). Die Bezeichnung erscheint im Workpaper.
  2. Zweck- und Mittelbestimmung: Beantworten Sie die Fragen, wer Zweck und wesentliche Mittel der Verarbeitung festlegt. Mehrfachauswahl ist möglich, wenn mehrere Stellen beteiligt sind.
  3. Weisungsgebundenheit und Eigenkompetenz: Beantworten Sie die Fragen zur Weisungsbindung des Auftragnehmers und zu eigenständigen Entscheidungsspielräumen (eigene Speicherdauer, eigene Zwecke, Profilbildung).
  4. Ergebnis lesen: Der Wizard zeigt die Rollenzuordnung an (Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortliche, Auftragsverarbeiter oder Mehrfachrollen) mit dem passenden EuGH-Begründungsbaustein.
  5. Workpaper drucken: Klick auf „Druckansicht" erzeugt ein Workpaper für die Akte mit Eingaben, Datum, Verarbeitungsname und Begründungstext.

Datenverarbeitung: Sämtliche Eingaben werden ausschließlich lokal im Browser verarbeitet (localStorage für Wiederaufnahme, kein Server-Roundtrip). Es findet keine Übermittlung an Anbieter, Tracker oder Analyse-Dienste statt.

03

Wizard starten

Interaktive Hilfe – Rollen-Klassifikator: Verantwortlicher, gemeinsam oder AV?

04

Rechts- und Quellenrahmen

  • Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8, Art. 26, Art. 28 DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679)
  • EDSA-Guidelines 07/2020 zu den Begriffen „Verantwortlicher" und „Auftragsverarbeiter", Version 2.0 vom 07.07.2021
  • EuGH 05.06.2018, C-210/16 (Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein) – faktische Einflussnahme auf die Mittel
  • EuGH 10.07.2018, C-25/17 (Zeugen Jehovas) – gemeinsame Verantwortlichkeit von Organisation und Mitglied bei eigener Zweckverfolgung
  • EuGH 29.07.2019, C-40/17 (Fashion ID) – arbeitsteilige Verarbeitungskette und gemeinsame Verantwortlichkeit
  • EuGH 07.03.2024, C-604/22 (IAB Europe) – gemeinsame Festlegung von Zwecken und Mitteln
  • Vertiefende Themenseite: Auftragsverarbeitungsvertrag

Weitere interaktive Werkzeuge im Werkzeugkasten.

Zum Werkzeugkasten